Rechtsprechung
BGH, 27.02.1951 - 4 StR 123/51 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit des Hehlers i.R.d. Begehung der Vortat durch einen strafunmündigen Täter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Auszüge)
Papierfundstellen
- BGHSt 1, 47
- MDR 1951, 370
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (13)
- RG, 18.03.1938 - 4 D 1015/37
Ist Hehlerei an der Ersatzsache möglich?
Auszug aus BGH, 27.02.1951 - 4 StR 123/51
Diese Norm, welche dem Schutz des Vermögens dient, will die Aufrechterhaltung der durch die Vertat geschaffenen rechtswidrigen Vermögenslage dadurch bekämpfen, dass sie die Verwertung des rechtswidrig erworbenen Gutes erschwert (RGSt 35, 73; 54, 280; 70, 377, 385; 71, 341; 72, 146; 75, 25, 29).In diesem Zusammenhang ist es bedeutungslos, ob noch andere Gründe, insbesondere der Gedanke der Beteiligung an dem Erfolge der Vortat für die Bestrafung der Hehlerei mitbestimmend sind (…vgl. hierüber Mezger aaO, Schäfer JW 1937, 3299, RGSt 71, 341; 72, 146).
- RG, 28.09.1937 - 1 D 1100/36
1. Ist wie ein Hehler zu bestrafen, wer Diebesbeute im Haushalte mitverzehrt? 2. …
Auszug aus BGH, 27.02.1951 - 4 StR 123/51
Diese Norm, welche dem Schutz des Vermögens dient, will die Aufrechterhaltung der durch die Vertat geschaffenen rechtswidrigen Vermögenslage dadurch bekämpfen, dass sie die Verwertung des rechtswidrig erworbenen Gutes erschwert (RGSt 35, 73; 54, 280; 70, 377, 385; 71, 341; 72, 146; 75, 25, 29).In diesem Zusammenhang ist es bedeutungslos, ob noch andere Gründe, insbesondere der Gedanke der Beteiligung an dem Erfolge der Vortat für die Bestrafung der Hehlerei mitbestimmend sind (vgl. hierüber Mezger aaO, Schäfer JW 1937, 3299, RGSt 71, 341; 72, 146).
- RG, 29.04.1886 - 786/86
Findet die Vorschrift des §. 257 Abs. 2 St.G.B.'s, nach welcher die Begünstigung …
Auszug aus BGH, 27.02.1951 - 4 StR 123/51
Die persönlichen Strafausschliessungsgründe hat das Reichsgericht in der Regel den Strafmilderungsgründen gleichgestellt, die schon nach§ 50 StGB a.F. nur dem Täter oder Teilnehmer zuzurechnen waren, bei dem sie vorlagen (RGSt 14, 102).
- RG, 23.03.1920 - IV 1004/19
1. Ist für alle Begehungsformen der Hehlerei ein innerer Zusammenhang mit der …
Auszug aus BGH, 27.02.1951 - 4 StR 123/51
Diese Norm, welche dem Schutz des Vermögens dient, will die Aufrechterhaltung der durch die Vertat geschaffenen rechtswidrigen Vermögenslage dadurch bekämpfen, dass sie die Verwertung des rechtswidrig erworbenen Gutes erschwert (RGSt 35, 73; 54, 280; 70, 377, 385; 71, 341; 72, 146; 75, 25, 29). - RG, 29.04.1889 - 753/89
1. Darf zur Herstellung des Thatbestandes bandenmäßig betriebenen Schmuggels und …
Auszug aus BGH, 27.02.1951 - 4 StR 123/51
Es hat seine Ansicht damit begründet, dass nach dem Wortlaut der damals geltenden§§ 55, 56 StGB - im Gegensatz zu § 51 StGB - nur die Strafverfolgung ausgeschlossen, also ein persönlicher Strafausschliessungsgrund, kein Schuldausschliessungsgrund gegeben sei (RGSt 6, 336; 19, 192; 31, 161; 50, 199: vgl. RGSt 53, 81, 86, 143). - RG, 12.05.1898 - 1518/98
Ist die Feststellung der Einsicht des jugendlichen Angeklagten in die …
Auszug aus BGH, 27.02.1951 - 4 StR 123/51
Es hat seine Ansicht damit begründet, dass nach dem Wortlaut der damals geltenden§§ 55, 56 StGB - im Gegensatz zu § 51 StGB - nur die Strafverfolgung ausgeschlossen, also ein persönlicher Strafausschliessungsgrund, kein Schuldausschliessungsgrund gegeben sei (RGSt 6, 336; 19, 192; 31, 161; 50, 199: vgl. RGSt 53, 81, 86, 143). - RG, 22.05.1919 - I 709/18
Kann auf Einziehung nach §§ 7; 10 und 14 BRVO. gegen Preistreiberei v. 8. Mai …
Auszug aus BGH, 27.02.1951 - 4 StR 123/51
Es hat seine Ansicht damit begründet, dass nach dem Wortlaut der damals geltenden§§ 55, 56 StGB - im Gegensatz zu § 51 StGB - nur die Strafverfolgung ausgeschlossen, also ein persönlicher Strafausschliessungsgrund, kein Schuldausschliessungsgrund gegeben sei (RGSt 6, 336; 19, 192; 31, 161; 50, 199: vgl. RGSt 53, 81, 86, 143). - RG, 06.06.1882 - 1188/82
1. Können Kinder im Alter von unter zwölf Jahren einen Diebstahl begehen? 2. …
Auszug aus BGH, 27.02.1951 - 4 StR 123/51
Es hat seine Ansicht damit begründet, dass nach dem Wortlaut der damals geltenden§§ 55, 56 StGB - im Gegensatz zu § 51 StGB - nur die Strafverfolgung ausgeschlossen, also ein persönlicher Strafausschliessungsgrund, kein Schuldausschliessungsgrund gegeben sei (RGSt 6, 336; 19, 192; 31, 161; 50, 199: vgl. RGSt 53, 81, 86, 143). - RG, 17.01.1902 - 4610/01
Ist im Sinne des § 259 St.G.B.'s eine Sache "mittels einer strafbaren Handlung …
Auszug aus BGH, 27.02.1951 - 4 StR 123/51
Diese Norm, welche dem Schutz des Vermögens dient, will die Aufrechterhaltung der durch die Vertat geschaffenen rechtswidrigen Vermögenslage dadurch bekämpfen, dass sie die Verwertung des rechtswidrig erworbenen Gutes erschwert (RGSt 35, 73; 54, 280; 70, 377, 385; 71, 341; 72, 146; 75, 25, 29). - RG, 02.01.1917 - IV 794/16
Muß der Hehler wissen, daß der Vortäter die zur Erkenntnis der Strafbarkeit der …
Auszug aus BGH, 27.02.1951 - 4 StR 123/51
Es hat seine Ansicht damit begründet, dass nach dem Wortlaut der damals geltenden§§ 55, 56 StGB - im Gegensatz zu § 51 StGB - nur die Strafverfolgung ausgeschlossen, also ein persönlicher Strafausschliessungsgrund, kein Schuldausschliessungsgrund gegeben sei (RGSt 6, 336; 19, 192; 31, 161; 50, 199: vgl. RGSt 53, 81, 86, 143). - RG, 28.11.1940 - 2 D 521/40
1. Dieselben Rohstoffe oder Erzeugnisse können mehrmals beiseite geschafft …
- RG, 10.12.1936 - 3 D 670/36
Der Milcherzeuger, der selbstgewonnene Butter verkauft, handelt hierdurch nicht …
- RG, 20.04.1923 - IV 588/22
1. Rechtliche Bedeutung des § 2 JugendGerG. vom 16. Februar 1923 (RGBl. S. 135). …
- BGH, 08.11.1951 - 4 StR 563/51 Hiernach genügt die Absicht des Täters, sich durch wiederholte Begehung von Hehlerei eine fortlaufende Einnahmequelle mindestens von einiger Dauer zu verschaffen (vgl. u. a. RGSt 58; 19 f.; 64, 51, 153 f. ; BGH 4 StR 123/51 vom 27. Februar 1951, 4 StR 212/51 vom 21. Mai 1951).
Die Absicht des Angeklagten braucht nicht dahin gegangen zu sein, sich durch die Hehlerei eine Erwerbsquelle von unbegrenzter Dauer zu erschließen; es genügt, daß er diese für eine gewisse Dauer erstrebte (RGSt 51, 97, 100; 58, 19 f.; RG JR 1927 Nr. 879; RG DJ 1937, 1086; BGH 4 StR 123/51 vom 27. Februar 1951).
- BGH, 08.01.1952 - 1 StR 527/51
Strafbare Handlung als eine mit Strafe bedrohte Handlung - Irrtum durch einen …
Unter "strafbarer Handlung" im § 357 StGB ist eine "mit Strafe bedrohte" Handlung aus denselben Gründen zu verstehen, die für die ebenfalls als "strafbare Handlung" bezeichnete Vortat des § 259 StGB in BGHSt 1, 47 dargelegt sind.Unter "strafbarer Handlung" im Sinne des § 357 StGB ist entsprechend der dem Gedanken eines Willensstrafrechts angepassten Neufassung des § 50 Abs. 1 StGB eine "mit Strafe bedrohte" Handlung aus denselben Gründen zu verstehen, die für die ebenfalls als "strafbare Handlung" bezeichnete Vortat des § 259 StGB in BGHSt 1, 47 dargelegt sind.
- BGH, 26.02.1953 - 5 StR 735/52
Reichsbankbestände - § 259 StGB, Vortat der Hehlerei muß strafbare Vorsatztat …
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- BGH, 22.09.1953 - 1 StR 806/52
Rechtsmittel
Las wäre, wie der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil BGHSt 4, 76 unter Berücksichtigung der Entscheidung BGHSt 1, 47 ausgeführt hat, nicht zutreffend. - BGH, 13.05.1954 - 4 StR 32/54
Rechtsmittel
Selbst wenn Specht für sein Handeln nicht verantwortlich gewesen sein sollte (§ 51 Abs. 1 StGB), so steht dies einer Verurteilung des Beschwerdeführers wegen Beihilfe nicht im Wege (§ 50 Abs. 1 StGB; vgl BGHSt 1, 47, 49 [BGH 27.02.1951 - 4 StR 123/51]; BGH 4 StR 112/53 vom 1. Oktober 1953). - BGH, 11.02.1954 - 4 StR 123/53
Rechtsmittel
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erblickt das Landgericht das Wesen der Gewerbsmässigkeit darin, dass die Täter bei der Tatausführung beabsichtigten, wiederholt Kaffee zu schmuggeln oder geschmuggelten Kaffee an sich zu bringen, um sich so eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer zu verschaffen (vgl BGHSt 1, 383; 4 StR 123/51 vom 27. Februar 1951). - BGH, 11.06.1953 - 4 StR 507/52
Rechtsmittel
Der allgemeine Entschluss, bei sich bietender günstiger Gelegenheit Kraftfahrzeuge aus der Ostzone unter Auswechselung der Nummernschilder ins Bundesgebiet zu verbringen, reicht nach der vom Bundesgerichtshof übernommenen Rechtsprechung des Reichsgerichts zum Nachweis einer Fortsetzungstat nicht aus (BGH vom 19. Dezember 1950 - 2 StR 30/50; 27. Februar 1951 - 4 StR 123/51). - BGH, 11.02.1954 - 4 StR 800/52
Rechtsmittel
Dass die jugendlichen Täter möglicherweise strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden konnten, spielt für die rechtliche Beurteilung des Verhaltens des Beschwerdeführers und seiner Arbeitgeberin keine Rolle (BGHSt 1, 47). - BGH, 04.02.1954 - 4 StR 808/52
Rechtsmittel
Im Falle F. hat das Landgericht das Wissen des Beschwerdeführers um den unredlichen Vorerwerb seines Verkäufers ohne Zuhilfenahme der Beweisvermutung für erbracht angesehen; es berührt die Strafbarkeit des Hehlers nicht, daß der Vortäter noch nicht strafmündig war (BGHSt 1, 47). - BGH, 20.05.1952 - 2 StR 193/52
Rechtsmittel
Dies würde für die Annahme der Vortat im Sinne des § 259 ausreichen (BGHSt 1, 47). - BGH, 27.03.1952 - 4 StR 487/51
Rechtsmittel
- BGH, 05.07.1951 - 4 StR 51/51
Rechtsmittel
- BGH, 19.12.1952 - 1 StR 588/52
Rechtsmittel
- BGH, 29.08.1952 - 3 StR 358/52
Rechtsmittel
- BGH, 27.09.1951 - 4 StR 489/51
Rechtsmittel
- BGH, 10.08.1951 - 4 StR 326/51
Rechtsmittel
- BGH, 07.06.1951 - 4 StR 109/51
Rechtsmittel
- BGH, 15.05.1952 - 4 StR 671/51
Rechtsmittel